Immobilien­recht

Im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften gibt es vieles zu beachten und zu bedenken. Zunächst ist der Sachverhalt um die Immobilie selbst zu ermitteln und im Weiteren sind die Verträge zu prüfen, die benötigt werden, wenn ein Immobiliengeschäft abgewickelt werden soll.

Um Ihnen rechtliche Sicherheit zu geben, wenn Sie eine Immobilie kaufen, verkaufen oder verschenken wollen, sind wir gerne Ihre Ansprechpartner für Immobilienrecht in Landsberg am Lech.

Sie benötigen anwaltlichen Rat im Immobilienrecht? Sprechen Sie uns gerne direkt an!

Themen im Immobilienrecht

Der Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie ist meist nichts Alltägliches. Aus diesem Grund ist es für Käufer und für Verkäufer von Immobilien ratsam, vor einem Immobilienkauf bzw. -verkauf sachliche und rechtliche Unklarheiten „rund um die Immobilie“ frühzeitig mit anwaltlicher Unterstützung zu klären: Einsicht in das Grundbuch, um z.B. verlässlich Auskunft über Eigentumsverhältnisse und Belastungen etc. zu erhalten, Auskunft beim Katasteramt, z.B. durch Vorlage eines amtlichen Lageplans, Einsicht beim Bauamt in die Bauakte usw.

Zudem ist es ratsam, den Entwurf eines Immobilienkaufvertrages anwaltlich prüfen zu lassen: zwar werden Immobilienkaufverträge von Notaren entworfen und beurkundet. Da diese jedoch zu Neutralität gegenüber den Parteien verpflichtet sind, klären sie die Beteiligten nicht über mögliche (rechtliche) Risiken des konkreten Immobiliengeschäfts auf.

Wir beantworten Ihre Fragen zum Immobilienkauf oder Immobilienverkauf und sind als Rechtsanwälte für Immobilienrecht gerne Ihre Ansprechpartner für die Prüfung Ihres Immobilienkaufvertrages!

Im Immobilienrecht sind Schenkungen immer wieder relevant. Vor allem im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen häufig Eltern ihre Immobilie(n) auf Kinder, die sie später erben würden. Grund für diese Übertragung zu Lebzeiten sind Steuervorteile durch Einhaltung von Freigrenzen im 10-Jahres-Zeitraum. Wollen die Beschenkten das übertragene Grundstück unmittelbar weiterveräußern, ist ggf. das Thema Spekulationssteuer zu beachten. Weitere Gründe, die für eine lebzeitige Übertragung von Grundeigentum sprechen können, sind der sog. Ausschluss des Rückforderungsrechts des Sozialträgers wegen Verarmung, die Vermeidung von Streit unter den Kindern und die Reduzierung von Pflichtteilen.

Als Rechtsanwälte für Immobilienrecht in Landsberg am Lech und Experten für Erbrecht beraten wir Sie umfassend zum Thema Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten.

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie findet in vielen Fällen unter Beauftragung eines Maklers statt. Allerdings verläuft die Beauftragung eines Maklers nicht immer reibungslos. So kommt es immer wieder vor, dass Makler ihren Verpflichtungen aus dem Maklervertrag nicht hinreichend nachkommen. Aber auch die Frage, wann und in welcher Höhe Makler Anspruch auf Bezahlung der Maklerprovision/Maklercourtage haben und gegen wen sich dieser Anspruch richtet, sorgt immer wieder für rechtliche Auseinandersetzungen.

Aus diesem Grund beraten wir Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer gerne zu Fragen im Maklerrecht und vertreten Sie natürlich bei Bedarf außergerichtlich und vor Gericht.

Das Grundbuch gibt Auskunft über das Eigentum an einem Grundstück, aber auch über Belastungen und ggf. rechtliche Hindernisse für einen Kauf bzw. Verkauf des Grundstücks.

Drei Abteilungen im Grundbuch geben dabei wichtige Auskünfte:

  • Abteilung I gibt Aufschluss über den Eigentümer. Ist eine Eintragung nicht (mehr) korrekt, sollte das Grundbuch in der Regel schnellstmöglich berichtigt werden (z.B. nach einem Erbfall).
  • Abteilung II gibt Auskunft über bestehende rechtliche Belastungen wie z.B. Dienstbarkeiten, Wohnungsrechte, Vorkaufsrechte, Vermerke zur Testamentsvollstreckung oder Zwangsversteigerung/Teilungsversteigerung.
  • Abteilung III gibt Auskunft über Hypotheken und Grundschulden, die auf dem Grundstück lasten. Diese Belastungen sind von besonderer Bedeutung: sie gehen mit dem Eigentum auf den neuen Eigentümer über und ermöglichen als Grundpfandrecht Gläubigern notfalls die (Zwangs-)Verwertung des Grundstückes.

Insofern sind die Eintragungen im Grundbuch von größter Bedeutung, vor allem im Kontext eines Immobilienkaufs oder -verkaufs.

Wir nehmen Einblick ins Grundbuch, prüfen Rechtslage und mögliche Ansprüche. Natürlich kümmern wir uns bei Bedarf auch um die Durchsetzung möglicher Ansprüche in Auseinandersetzung mit dem Grundbuchamt und ggf. vor Gericht.