Kompetenzen

Unsere besonderen Kompetenzen und Erfahrungen beweisen wir durch unsere Fachanwaltstitel, Promotion, Master of Laws und langjährige Beratung von zufriedenen Mandanten – gerne auch in Ihrer Angelegenheit. Wir beraten Sie umfassend, kompetent und persönlich auf folgenden Rechtsgebieten:

Fachbereiche

Wo Menschen zusammenleben – ob in nichtehelicher Lebensgemeinschaft oder Ehe, mit Kindern oder ohne –, kann es zu Meinungs­verschiedenheiten oder Streit kommen.

Wir finden kreative Lösungen für Ihre individuelle Lebenssituation, um rechtliche Unklarheiten bereits im Vorfeld bestmöglich zu vermeiden (z.B. Ehevertrag) oder Streit einvernehmlich zu beenden (Trennungs- / Scheidungsfolgen­vereinbarung, Eltern­vereinbarung etc.). Gerne stehen wir Ihnen in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite.

Im Fall der Scheidung vertreten wir Ihre Interessen im Rahmen eines Scheidungsverfahrens vor Gericht mit dem notwendigen Nachdruck und dennoch mit Fingerspitzengefühl.

Seinen Nachlass mit fachanwaltlicher Unterstützung zu Lebzeiten oder durch Testament zu gestalten, ist notwendig, um sämtliche lebzeitigen Maßnahmen, z.B. durch Überlassungsvertrag, mit seinen Verfügungen von Todes wegen bestmöglich für den Einzelfall abzustimmen. Wurde der Nachlass zu Lebzeiten nicht (sorgfältig) gestaltet, ist der fachanwaltliche Rat für den (Mit-)Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmer umso wertvoller.

Wir beraten Sie, steueroptimiert Ihr Vermögen zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auf die nächste Generation zu übertragen und Ihren Nachlass durch Verfügungen von Todes wegen zu gestalten. Natürlich beraten und vertreten wir Sie auch insbesondere zu Erbengemeinschaft, Pflichtteil, Erbschein und Testamentsvollstreckung etc.

Im Immobilienrecht geht es häufig um den (Ver-)Kauf von Immobilien. Dabei ist es sinnvoll, im Vorfeld eines Immobiliengeschäfts anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen: Zwar werden Immobiliengeschäfte meist notariell beurkundet, Notare sind jedoch zur Neutralität gegenüber allen Beteiligten verpflichtet.

Deshalb unterstützen wir Sie im Vorfeld eines Immobilien(ver)kaufs: Wir prüfen Verträge (Immobilienkaufvertrag etc.) z.B. zur Gewährleistung, klären Risiken, nehmen Einsicht in das Grundbuch (Grundschulden, Hypotheken, Dienstbarkeiten etc.) und sind Ihr Ansprechpartner in allen Vertragsangelegenheiten rund um den Immobilien(ver-)kauf (Maklervertrag etc.).

Verträge sind Teil des Alltags. Meist wird man sich dessen erst bewusst, wenn es zu Problemen in der Vertragsabwicklung kommt – ob bei Kaufverträgen, Werkverträgen oder Leasingverträgen etc., ob bei kleineren Anschaffungen oder großen Vertragsvolumina.

Wir unterstützen Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmer und Unternehmen im Vertragsrecht: mit der Prüfung, Erstellung und Verhandlung von Verträgen auch in englischer Sprache. Zugleich kümmern wir uns bei Bedarf um die Durchsetzung vertraglicher (Gewährleistungs-)Ansprüche – außergerichtlich und vor Gericht. Nicht zuletzt sind wir Ihr Ansprechpartner für alle Fragen der gesetzlichen Haftung, wie auf Schadensersatz etc.

Zu Ermittlungsverfahren kann es in ganz unterschiedlichen Bereichen des Strafrechts kommen: im Verkehrsstrafrecht („Fahrerflucht“ etc.) im allgemeinen Strafrecht (z.B. Körperverletzung, Diebstahl), Betäubungsmittelstrafrecht (Besitz, Handel etc.) oder auch im unternehmerischen Umfeld (z.B. (Abrechnungs-)Betrug, Untreue etc.).

Unabhängig davon, wie der Tatvorwurf Ihnen gegenüber lautet: Wir unterstützen Sie von Beginn an als Strafverteidiger, damit das Strafverfahren für Sie den bestmöglichen Ausgang nimmt. Den Opfern einer Straftat oder Hinterbliebenen von Tatopfern stehen wir außerdem als Nebenklagevertreter zur Verfügung.

Vor allem im Familienrecht ist Mediation oft eine gute Alternative, Konflikte zu lösen, ohne unnötig und unbedacht größeren Schaden zwischen den Beteiligten anzurichten. Gerade hier muss nicht jede Auseinandersetzung vor Gericht enden: Mit dem Mediationsverfahren bieten wir Ihnen ein freiwilliges, strukturiertes Verfahren an, mit dem Konflikte zwischen Ex- bzw. Noch-Ehepartnern ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung konstruktiv gelöst werden, wobei die Inhalte von Ihnen festgelegt werden. Ziel der Mediation ist, dass eine Lösung zwischen den Beteiligten erarbeitet wird, mit der alle zufrieden sind.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Alexandra Hammermüller LL.M. ist Mediatorin und steht Ihnen in unserer Kanzlei insbesondere für Mediationsverfahren im Familienrecht gerne zur Verfügung.